Schutz vor sexualisierter Gewalt

Die Lippische Landessynode hat das  „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ beschlossen.
Es regelt Anforderungen zum Schutz und nennt Maßnahmen zur Vermeidung und Hilfen in Fällen, in
denen sexualisierte Gewalt erfolgt. Das Gesetz sieht unter anderem die Einrichtung einer unabhängigen Kommission vor, um
Betroffenen, die sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende erfahren haben, Unterstützung anzubieten. Näheres ist hier zu finden:

https://www.lippische-landeskirche.de/9264-0-13